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Freitag, 23.09.2022

EuGH kippt deutsche Vorratsdatenspeicherung

Die deutsche Regelung zur anlaßlosen Vorratsdatenspeicherung ist unionsrechtswidrig. Das hat der EuGH durch sein Urteil am 20. September 2022 entschieden. Allerdings: Das Urteil öffnet Tor und Tür für neue auch nationale Regelungen, denn der EuGH ermöglicht Ausnahmen etwa bei IP-Adressen und bestätigt das „Quick-freeze“-Verfahren.
Der Europäische Gerichtshof hatte sich anlässlich einer Klage der SpaceNet AG und der Telekom Deutschland GmbH gegen die Bundes­netz­agentur mit der Rechtmä­ßigkeit der Vorschrift im deutschen Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­gesetz (TKG) beschäftigt. Bereits im Jahr 2021 hat der EuGH-General­anwalt seine Ansicht geäußert, die entspre­chenden Passagen des Gesetzes seien unvereinbar mit dem Unionsrecht, da sie einen scherwie­genden Eingriff in die Grundrechte auf Familien- und Privatleben sowie den Schutz personen­be­zogener Daten darstellen. Dem folgten nun auch die Richter des EuGH.
 

Stand: 23. September 2022

 

Autor/in: Volker von Moers