AKTUELLES

Hier finden Sie in unregelmäßiger Abfolge aktuelle Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zu den von uns vertretenen Rechtsgebieten, die Sie unter Kompetenzen finden.

 

Uniklinik Köln

Trösteteddys für die Kinderstation

 

Auch in diesem Jahr haben wir wieder unseren Beitrag für die Kinderstation der Uniklinik Köln geleistet. Die Kinderstation hat erneute Dutzende von sog. Trösteteddys erhalten. Die werden kleineren Kindern bei der stationären Aufnahme in die Station übergeben und bringen Ablenkung und entspannen die Situation. Die Trostspender sind ein Geschenk und dürfen die Kinder bei Untersuchungen und Behandlungen begleiten. Sie sind kuschelig, fusselfrei, CE geprüft und enthalten keine Schadstoffe (EN71 Norm). Nach dem vorliegenden Gesundheitszeugnis können sie keine Allergien auslösen und sind nicht von Kinderhand hergestellt.

Stand: 2. Januar 2023
 

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EuGH kippt deutsche Vorratsdatenspeicherung

Die deutsche Regelung zur anlaßlosen Vorratsdatenspeicherung ist unionsrechtswidrig. Das hat der EuGH durch sein Urteil am 20. September 2022 entschieden. Allerdings: Das Urteil öffnet Tor und Tür für neue auch nationale Regelungen, denn der EuGH ermöglicht Ausnahmen etwa bei IP-Adressen und bestätigt das „Quick-freeze“-Verfahren.
Der Europäische Gerichtshof hatte sich anlässlich einer Klage der SpaceNet AG und der Telekom Deutschland GmbH gegen die Bundes­netz­agentur mit der Rechtmä­ßigkeit der Vorschrift im deutschen Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­gesetz (TKG) beschäftigt. Bereits im Jahr 2021 hat der EuGH-General­anwalt seine Ansicht geäußert, die entspre­chenden Passagen des Gesetzes seien unvereinbar mit dem Unionsrecht, da sie einen scherwie­genden Eingriff in die Grundrechte auf Familien- und Privatleben sowie den Schutz personen­be­zogener Daten darstellen. Dem folgten nun auch die Richter des EuGH.
 

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Wie unsere Gesellschaft die Kreativität verdrängt

Ein Kurzfilm

Von den ersten Jahren unseres Lebens an verdrängt unsere Gesellschaft die Kreativität.

Wir gehen zur Schule, arbeiten, gehorchen, stehen in der Reihe an.

Für Freiheit und Spiel ist in unserem Leben und dem Leben unserer Kinder oft zu wenig Platz. So leben viele von uns ein Leben, das sie nicht ausfüllt und sie nicht glücklich macht. Die Zunahme von Depressionen, burn-outs und ähnlichen Krankheitsbildern scheint dies zu belegen.

Der verlinkte Kurzfilm (https://theunboundedspirit.com/society-kills-creativity/) zeigt diese traurige Realität auf und soll dazu animieren, Dinge aus einer anderen Perspektive zu sehen und dazu anregen, sich Gedanken darüber zu machen, wie eine Ko-Existenz von Kreativität, Erziehung und Arbeit in unserer Gesellschaft aussehen könnte.

Viel Spaß beim Ansehen

Stand: 16. Juni 2021

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Corona-Krise

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung

Ex-Eiskunstläuferin Katarina Witt (55) fühlt sich durch das Zustandekommen von Corona-Entscheidungen an DDR-Zeiten erinnert. "Die Ähnlichkeit ist verblüffend, was man im Namen 'zum Wohle des Volkes' so kollektiv, früher im Sozialismus und gegenwärtig im Kapitalismus, in so kleinem Kreise einfach durchsetzen kann", schrieb sie auf ihrer Facebook-Seite. "Ich mag es gar nicht aussprechen, aber ein kleines Teufelchen auf meiner Schulter flüstert mir fast schelmisch ins Ohr - 'Willkommen zurück in der DDR'".

Die momentan regierende Ministerpräsidentenkonferenz findet im Grundgesetz keine Erwähnung. Sie hat weder exekutive noch legislative Kompetenzen - faktisch regiert sie aber. Eigentlich war man sich bisher einig: Die Ministerpräsidentenkonferenz ist im Gegensatz zum Bundesrat kein offizielles Verfassungsorgan und auch nicht an der Gesetzgebung des Bundes oder der Länder beteiligt.
 

Stand: 24. März 2021

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Corona-Krise Überbrückungshilfe III

Überbrückungshilfe III

Die Antragsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe III sind nun festgelegt und stark vereinfacht worden. Antrags- und förderberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe III für den betreffenden Monat beantragen. Die bisherige Unterscheidung „von Schließung betroffen/nicht von Schließung betroffen“ entfällt, ebenso wie der Nachweis von Umsatzeinbrüchen außerhalb des Förderzeitraums.

Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro in Deutschland. Bislang waren es bis zu 500 Millionen Euro. Damit haben auch größere mittelständische Unternehmen Zugang zu dieser Hilfe.

Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich wie auch bislang am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt:

- bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet,
- bei einem Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet und
- bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten gezahlt.

Für Anträge oder Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
 

Stand: 10. Februar 2021

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Corona-Krise Dezemberhilfe

Dezemberhilfe

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember kann ab sofort beantragt werden. Bereits gestern konnten Soloselbständige mit der Antragstellung beginnen; heute können auch die sogenannten prüfenden Dritten, d.h. u.a. Steuerberater oder Rechtsanwälte, Anträge für Unternehmerinnen und Unternehmer stellen. Viele Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen (im Weiteren: Unternehmen) sind aufgrund der aktuellen Corona-Lage weiterhin von Corona-bedingten Schließungen betroffen. Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe können diejenigen Betroffenen, die nach den November-Schließungen auch im Dezember weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind auch im Dezember Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Beitrag zum Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten. Auch bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember gibt es die Möglichkeit für Abschlagszahlungen. Erste Abschlagszahlungen werden voraussichtlich Anfang Januar fließen. Abschlagszahlungen werden bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro gewährt; Soloselbständige können im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen.

Weiter wird für Monate ab Januar 2021 Überbrückungsgeld III gewährt.

Stand: 7.01.2021
 

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Insolvenzrecht

Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vom 1. Juli 2020 soll die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1023 über Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich Entschuldung in deutsches Recht umsetzen.

Er sieht in seinem Kern eine Verkürzung des regelmäßigen Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf künftig drei Jahre vor. Auf die Erfüllung besonderer Voraussetzungen wie die Deckung der Verfahrenskosten oder die Erfüllung von Mindestbefriedigungsanforderungen soll künftig verzichtet werden.

Das dreijährige Restschuldbefreiungsverfahren soll für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten, um bereits diejenigen Schuldnerinnen und Schuldnern bei einem wirtschaftlichen Neuanfang zu unterstützen, die durch die COVID-19-Pandemie in die Insolvenz geraten sind. Die zwischen dem 17. Dezember 2019 und 1. Oktober 2020 beantragten Restschuldbefreiungsverfahren sollen schrittweise verkürzt werden.

Stand: 5. August 2020

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Amtshaftung

Ansprüche der Gastronomie gegen das Land NRW

Die Landesregierung hat zuletzt durch Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen vom 4. Mai 2020 den Betrieb von Gaststätten, Restaurants etc. untersagt. Zum Stand am 3. Mai waren die Neuinfektionen auf 66 Fälle zurückgegangen, die Zahlen der Erkrankten sind seit Ostern rückläufig. In einzelnen Teilen des Landes wie in Köln ist die Zahl der Neuinfektionen auf einen (1) gesunken, die Angaben stammen vom Landeszentrum Gesundheit NRW. Das Land NRW trifft laut der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof aber auch die Pflicht, zu rücksichtsvollem Verhalten, d.h. es muß der für den Betroffenen (hier die Gastronomie) sicherere Weg gewählt werden. Demnach muß die Landesregierung bei Maßnahmen das Sicherheitsgebot gegen Gesichtspunkte der Therapiegefährdung durch allzu strikte Maßnahmen abwägen. Dies hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, zuletzt im Jahr 2014. Ist diese Abwägung ausgeblieben oder fehlerhaft, stehen den Betroffenen ggfls. Amtshaftungsansprüche gegen die Landesregierung zu. In dieser Abwägung ist z.B. zu berücksichtigen, ob die Gastronomie nicht durch geeignete Maßnahmen (Tischabstand) für ausreichende Infektionsvermeidung sorgen kann, was gerade im Außenbereich der Fall sein dürfte.

Stand: 4. Mai 2020

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Bankrecht/Widerruf

EuGH hält deutsche Belehrungen für unwirksam

Mit seinemUrteil vom 26. März 2020 stellt der Europäische Gerichtshof fest, daß Verbraucherkreditverträge in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben müssen. Andernfalls würde die Wirksamkeit des Widerrufsrechts ernsthaft geschwächt. Daher steht die Richtlinie dem entgegen, daß ein Kreditvertrag hinsichtlich der Pflichtangaben auf eine Vorschrift verweist, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften verweist. Im Fall einer solchen Kaskadenverweisung kann der Verbraucher weder den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung bestimmen noch überprüfen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält, und erst recht nicht, ob die Widerrufsfrist, über die er verfügen kann, für ihn zu laufen begonnen hat. Daher hält der Europäische Gerichtshof die Widerrufsbelehrungen in deutschen Kreditverträgen für unwirksam, mit der Folge, daß möglicherweise alle zwischen Juni 2010 und März 2016 geschlossenen Kreditverträge von den Kreditnehmern noch widerrufen werden können.

Stand: 30. März 2020
 

Bankrecht

Der rote Riese zockt ab

Unter dem Titel "Der rote Riese zockt ab" nimmt die ARD die deutschen Sparkassen genauer unter die Lupe. Rot im Hinblick auf das Logo. Der Blick hat sich gelohnt. Die ARD kann mithilfe der Verbraucherzentrale ermitteln, daß die deutschen Sparkassen offensichtlich bundesweit Zinsen falsch berechnen und mehr abrechnen als ihnen zustehen. Es handelt sich hier laut den Angaben in der Dokumentation um Tausende Kunden, die teilweis um fünfstellige Beträge betrogen werden. Dies betrifft sowohl Spar- als auch Darlehenszinsen. In Einzelfällen waren Unternehmer gezwungen, Insolvenz anzumelden wegen der überhöhten Zinszahlungen an die Sparkassen. Mehr dazu in der ARD-Mediathek unter: https://www.ardmediathek.de/daserste/player/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3JlcG9ydGFnZSBfIGRva3VtZW50YXR

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JlMDE3OWQ3YQ/. Falls Sie auch zu den Geschädigten gehören, wenden Sie sich gerne an uns.

Stand: 20. September 2019

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