Bedingungen für Forderungseinzug

Ziff. 1
Die nachfolgenden Bedingungen finden Anwendung, sofern der Einzug von bis zu drei der/em Auftraggeber(in) zustehender unbestrittener Forderungen mit einer Gesamthöhe zwischen EUR 500,- und EUR 3.000.000,- Gegenstand der Beauftragung ist und die/der Schuldner(in) seinen/ihren Sitz im Gebiet der Europäischen Union hat.

Ziff. 2
Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich unter Verwendung des über die Internetseite www.vonmoers.de abrufbaren Auftragsformulars und durch Bestätigung der Kostenaufstellung. Der Auftrag ist an das Kölner Büro der Rechtsanwälte und Steuerberater von Moers unter Beifügung der zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zu übersenden. Die/er Auftraggeber(in) hat sich über ihre/seine Person, die der/s Schuldnerin/s und die ihr/ihm zustehenden Forderungen wahrheitsgemäß und vollständig zu erklären.

Ziff. 3
Die/er Auftraggeber(in) verpflichtet sich, nicht mehr selbst mit der/m Schuldner(in) zu verhandeln bzw. gegen sie/ihn vorzugehen oder vorgehen zu lassen. Sie/er versichert, dass bei der Beauftragung der Rechtsanwälte und Steuerberater von Moers kein weiterer Auftrag zum Einzug der betreffenden Forderung(en) erteilt worden ist oder bis zur Beendigung des Auftrags durch die Rechtsanwälte und Steuerberater von Moers erteilt werden wird.

Ziff. 4
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für den Fall, dass der den Rechtsanwälten und Steuerberater von Moers nach den Allgemeinen Mandatsbedingungen abgetretene Anspruch auf Erstattung der gesetzlichen Vergütung bei der/m Schuldner(in) nicht oder nicht vollständig beigetrieben werden kann, nehmen die Rechtsanwälte und Steuerberater von Moers den Teil des Erstattungsanspruchs an Erfüllung statt an, der die vereinbarte Vergütung laut der Kostenaufstellung übersteigt.

Ziff. 5
Die Rechtsanwälte von Moers und Steuerberater sind berechtigt, gegenüber der/m Schuldner(in) die vollen sich nach dem RVG ergebenden Gebühren geltend zu machen.

Ziff. 6
Aufgrund dieser Vereinbarung sind die Rechtsanwälte und Steuerberater von Moers zur Erbringung folgender Leistungen verpflichtet: 

  • Prüfung, ob gegen den Schuldner ein Insolvenz- oder
    Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig ist
  • Übersendung eines anwaltlichen Mahnschreibens an den
    Schuldner
  • Telefonisches Nachfassen nach Ablauf der gesetzten
    Zahlungsfrist
  • Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens gegen den
    Schuldner
  • Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner
  • Ein Zwangsvollstreckungsauftrag in das Schuldnervermögen

Das telefonisches Nachfassen erfolgt nur, sofern die/er Auftraggeber/in eine gültige Rufnummer des Schuldners bei Auftragserteilung angibt.

Ziff. 7
Die Tätigkeit der Rechtsanwälte und Steuerberater von Moers endet mit der restlosen Befriedigung der/s Auftraggeberin/s, bei Uneinbringlichkeit der Forderung, sofern ein weiteres Vorgehen aus behördlicher, gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zu unterbleiben hat oder wenn Zustellungen an die von der/em Auftraggeber(in) angegebene Adresse der/s Schuldnerin/s nicht bewirkt werden können.

Ziff. 8
Die/er Auftraggeber(in) bevollmächtigt die Rechtsanwälte und Steuerberater von Moers zur Entgegennahme von Geld, Wertsachen und Urkunden und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge.

Ziff. 9
Bei der/m Auftraggeber(in) eingehende Zahlungen sind den Rechtsanwälten und Steuerberater von Moers unverzüglich anzuzeigen.

Ziff. 10
Soweit die/er Auftraggeber(in) den Rechtsanwälten und Steuerberater von Moers den Auftrag erteilt, über den Schuldner Auskünfte einzuholen (Handelsregister, Creditreform, Schuldnerverzeichnis, Einwohnermeldeamt, Gewerberegister, Handwerksrolle etc.), beträgt die jeweilige Vergütung hierfür bei einem im Inland ansässigen Schuldner EUR 25,- und bei Schuldner mit Sitz im Ausland EUR 75,-, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. In diesem Betrag sind eventuell anfallende Auslagen enthalten. Die Vergütung wird fällig, sobald die Rechtsanwälte und Steuerberater von Moers alles zur Erteilung der Auskunft Erforderliche veranlasst haben.

Ziff. 11
Falls das Verfahren durch Rechtsmittel im Mahn- bzw. Vollstreckungsverfahren durch die/en Schuldner(in) streitig wird, kann die/er Auftraggeber(in) den Rechtsanwälten und Steuerberater von Moers den Auftrag zur Prozessvertretung erteilen. Die Vergütung richtet sich hierbei nach dem RVG in Verbindung mit den allgemeinen Mandatsbedingungen.

Ziff. 12
Gerichtliche oder behördliche Auslagen hat die/er Auftraggeber(in) nach Weisung der Rechtsanwälte und Steuerberater von Moers zu zahlen.

Ziff. 13
Die/er Auftraggeber(in) haftet für alle den Rechtsanwälten und Steuerberater von Moers entstandenen Gebühren und Auslagen, die aufgrund ihres/seines vertragswidrigen Verhaltens nicht von der/m Schuldner(in) zu erhalten sind.