Erbrecht

In erbrechtlichen Fragen beraten wir in- und ausländische Privatpersonen. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, praxisorientierte Lösungen zu erarbeiten, die den strategischen Planungen und wirtschaftlichen Vorstellungen des Mandanten Rechnung tragen.

In außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen vertreten wir Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer.

Unsere Kompetenzen im Erbrecht erstrecken sich unter anderem auf folgende Tätigkeiten: 

  • Beratung bei der Erbfolge und der Nachlaßregelung,
  • Gestaltung von Erbverträgen,
  • Gestaltung von Testamenten,
  • Hinterlegung des Testamentes,
  • Beratung und Regelung bei der Erbauseinandersetzung bei Miterben,
  • Gestaltung und Durchführung der Testamentsvollstreckung,
  • Beantragung von Erbscheinen,
  • Vertretung in erbrechtlichen Verfahren und
  • Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge.

Zu unseren Mandanten zählte unter anderem eines der größten deutschen Reisebusunternehmen, für welches von uns beispielsweise im Wege der Nachfolgeregelung die vollständige Übergabe des gesamten Unternehmens an die nachfolgende Generation vorbereitet, beratend begleitet und abgewickelt wurde.

Herr Rechtsanwalt v. Moers ist lizenzierter Testamentsvollstrecker, Co-Autor des Buches ´Erben und Vererben` und hat u.a. auch für UNICEF Seminare zum Thema Erbrecht und Testamentsvollstreckung gehalten.

Ihr Ansprechpartner: Volker v. Moers